Beitritt

Beitritt
I. Genossenschaftsrecht:Begriff für die Beteiligung am wirtschaftlichen Zweck und Kapital einer  Genossenschaft. Der B. bedarf einer schriftlichen Erklärung mit der Verpflichtung des Genossen, die im Statut bestimmten Einzahlungen auf den  Geschäftsanteil zu leisten und ggf. die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Nachschüsse bis zur festgesetzten  Haftsumme bzw. ohne Beschränkung auf eine bestimmte Summe zu erbringen (§§ 15, 15a, 15b GenG).
II. Zwangsversteigerungsverfahren:Der B. ist für den Inhaber eines Rechts an einem Grundstück oder Schiff zur Vermeidung von Nachteilen erforderlich, wenn das Recht des  betreibenden Gläubigers seinem Recht im  Rang vorgeht und dieses damit unterzugehen droht. Der B. erfolgt durch Antrag an das Vollstreckungsgericht; er muss die Voraussetzungen des Antrags auf  Anordnung der Zwangsversteigerung erfüllen. Das Gericht entscheidet über Zulassung (durch  Beitrittsbeschluss) oder Nichtzulassung des B.
III. Zivilprozessordnung: Intervention.
IV. Finanzgerichtsordnung:Über die  Beiladung hinausgehende Möglichkeit der Beteiligung am gerichtlichen Verfahren.
- Fälle: a) Der Bundesfinanzminister kann dem Revisionsverfahren beitreten, wenn das Verfahren eine auf  Bundesrecht beruhende  Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht betrifft.
- b) Entsprechendes gilt für die oberste Landesbehörde bei von den Länderbehörden verwalteten Abgaben oder Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht (§ 122 FGO).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Beitritt — Beitritt …   Deutsch Wörterbuch

  • Beitritt — Beitritt, 1) (B. der Soldaten), das früher in vielen Armeen übliche, hörbare Niedersetzen des Fußes, wenn das Commando Halt! gegeben wurde; es sollte die Präcision des Haltmachens erhöben; 2) eine Art Hirschfährte, s.d …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beitritt — Beitritt, s. Text zur Tafel »Fährten u. Spuren« …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beitritt — ↑Akzession …   Das große Fremdwörterbuch

  • Beitritt — Bei|tritt [ bai̮trɪt], der; [e]s: das Beitreten: seinen Beitritt [zu einer Partei] erklären. Syn.: ↑ Eintritt. * * * Bei|tritt 〈m. 1〉 das Beitreten, Anschluss, Erwerb der Mitgliedschaft * * * Bei|tritt , der; [e]s, e: das ↑ Beitreten …   Universal-Lexikon

  • Beitritt — Beitreten, Eintritt, Erwerb der Mitgliedschaft. * * * Beitritt,der:⇨Eintritt(1) BeitrittBeitreten,Eintreten,ErwerbenderMitgliedschaft …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Beitritt der Türkei zur Europäischen Union — Die Europäische Union und die Türkei Die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union wurden offiziell in der Nacht vom 3. zum 4. Oktober 2005 aufgenommen.[1] Bereits sechs Jahre zuvor, am 11. Dezember 1999, wurde dem Land der… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland — Heutige Bundesrepublik Deutschland, darüber die nach 1948 geteilten Gebiete: • Bundesrep. Deutschl. (bis 1990), • Berlin (West) (→ Berlin Frage), • DDR (Beitritt 1990) und • Saarland (Beitritt 1957, → Saarstatut) Unter der Deutschen… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik — Heutige Bundesrepublik Deutschland, darüber die nach 1948 geteilten Gebiete: • Bundesrep. Deutschl. (bis 1990), • Berlin (West) (→ Berlin Frage), • DDR (Beitritt 1990) und • Saarland (Beitritt 1957, → Saarstatut) Unter der Deutschen… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitritt — Bei|tritt …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”